E-Bike Lastenrad Förderung

E-Bike Lastenrad Förderung Köln

E-Bike Lastenrad Förderung in Köln (NRW)Deine Vorteile:

​Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern.

Voraussetzungen

  • Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
  • verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z.B. ein fest installierter Lastenbehälter)
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4).

Förderhöhe (erhöhte Förderung gültig bei Antragstellung bis 30. November 2020)

Antragsberechtigtemax. Förderquotemax. Förderhöhemax. Anzahl an Lastenrädern
Unternehmen*40 %3.500 €5 pro Unternehmen
Kommunen**70 %6.200 €5 pro Kommune

* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen
** Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen oder kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben,


elektronisches Antragsformular
Antragstellung VOR Vertragsabschluss

Die E-Bike Lastenrad Förderung Köln und deren Ablaufplan:

1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung:
sofortige Umsetzung bei Fahrzeugen und Lade-
stationen erlaubt (gilt nicht für Kommunen)
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Verwendungsnachweis ausfüllen
6) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Die E-Bike Lastenrad Förderung Köln bezieht sich auf SCHWERLASTENFAHRRÄDER

​Fördergegenstand

Der Bund fördert die E-Bike Lastenradförderung für E-Lastenfahrrädern
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung
  • Gespanne, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügt

Antragsberechtigte

  • private Unternehmen
  • kommunaler Unternehmen (Unternehmen mit kommunaler Beteiligung)
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser
  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)

Voraussetzung

Technische Voraussetzung ist ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich auf der → Webseite der BAFA.

Förderhöhe

  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
  • maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.
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